Bewilligung der Stipendien
Die Präsidentin oder der Präsident bewilligt die Stipendien auf der Grundlage der Auswahlentscheidung des Stipendienauswahlausschusses für einen Bewilligungszeitraum von in der Regel einem Jahr.
Die Bewilligung eines Stipendiums umfasst die Entscheidung über den Bewilligungszeitraum, die Höhe des Stipendiums sowie die jeweilige Förderungsdauer. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang. Der Bewilligungsbescheid legt die weiteren Begabungs- und Leistungsnachweise, welche die Stipendiatin oder der Stipendiat erbringen muss, um der Hochschule die jährliche Begabungs- und Leistungsüberprüfung zu ermöglichen, sowie den Zeitpunkt fest, zu dem diese Nachweise vorzulegen sind.
Als weitere Begabungs- und Leistungsnachweise können verlangt werden:
1. Bescheinigungen über die im Rahmen des Studiums erbrachten Leistungen (insbes.
Prüfungen, Praktika, Auslandsaufenthalte, Exkursionen), die Aufschluss über die Qualität
der Leistung geben;
2. Kurzgutachten einer oder eines Lehrenden, bei dem oder der mindestens eine
Prüfungsleistung abgelegt wurde;
3. kurze Darstellung der Stipendiatin oder des Stipendiaten über die weitere persönliche
Entwicklung seit Bewilligung des Stipendiums oder seit der letzten Überprüfung, bezogen
auf das Studium, ggf. unter Einbeziehung besonderer persönlicher oder familiärer
Umstände.
Die weiteren Begabungs- und Leistungsnachweise sind bis zu dem im Bewilligungsbescheid festgesetzten Termin vollständig vorzulegen. Bei rechtzeitiger Vorlage wird über die Verlängerung der Bewilligung von Amts wegen entschieden.
Die Bewilligung und die Verlängerung einer Bewilligung erfolgen schriftlich und unter dem Vorbehalt, dass für den Bewilligungszeitraum private und öffentliche Stipendienmittel zur Verfügung stehen. Der Bewilligungsbescheid ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.
Die Auszahlung des Stipendiums setzt voraus, dass die Stipendiatin oder der Stipendiat an der Fachhochschule Worms immatrikuliert ist. Wechselt die Stipendiatin oder der Stipendiat während des Bewilligungszeitraums die Hochschule, wird das Stipendium entsprechend der bisherigen Bewilligung ein Semester lang fortgezahlt. Maßgeblich ist die Semesterdauer an der Fachhochschule Worms. Die Bewerbung um ein erneutes Stipendium an der neuen Hochschule ist möglich.
Das Stipendium wird auch während der vorlesungsfreien Zeit und, abweichend vom Absatz zuvor, während eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalts gezahlt.
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